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   OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00   

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https://dejure.org/2001,14279
OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2001,14279)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2001 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2001,14279)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 7 U 50/00 (https://dejure.org/2001,14279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wächteramt der Presse gegenüber Unternehmen (Mody Bank)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 824
    Begriff der Meinungsäußerung; Zulässigkeit kritischer Äußerungen über die wirtschaftliche Situation eines Gewerbebetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 824, 826, 840; StGB § 186; GG Art. 5; ZPO § 256; KWG §§ 10, 35
    Kein Schadensersatzanspruch einer durch eine negative Presseveröffentlichung in Liquiditätsschwierigkeiten geratenen Bank ("Mody Bank/FOCUS")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1409
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Die Frage, ob bei der Anspruchsprüfung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen schädigender Meinungsäußerungen sich der Äußernde auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen entsprechend § 824 Abs. 2 BGB berufen kann, braucht hier nicht abschließend beantwortet zu werden, weil es einer entsprechenden Anwendung nur bedürfte, wenn eine angemessene Lösung nicht schon auf anderer Weise gewährleistet wäre, Das ist aber bei Gewerbe schädigenden Meinungsäußerungen, so der Bundesgerichtshof in BGHZ 65, 325 (338), im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB dann der Fall, wenn der Grundsatz der Meinungsäußerungsfreiheit ernst genommen und dem Recht des Art. 5 GG im Verhältnis zum Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die ihm zukommende Stellung eingeräumt wird.
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Denn dürfte die Presse, falls der wirtschaftliche Ruf eines Unternehmens gefährdet ist, nur Informationen verbreiten, an deren Zuverlässigkeit zu zweifeln sie im Zeitpunkt der Veröffentlichung ernstlich keinen Anlass hat, dann könnte sie ihre durch Art. 51 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung, ihr "Wächteramt" nicht durchweg erfüllen, dies schon deshalb nicht, weil ihre ohnehin begrenzten Mittel zur Ermittlung der Wahrheit durch den Zwang, aktuell zu bleiben, verkürzt sind ( vgl. BGH NJW 1977, 1288 ff.).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, hat eine solche Äußerung als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfG in NJW 1993, 1845 (1846)); desgleichen, wenn die Meinungsäußerung bereits erwiesen falsche oder bewusst unwahre tatsächliche Elemente enthält, wobei im letzten Fall an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt wirken können (BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 324/99

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Verbindlichkeiten von Gesellschaften

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Das Urteil ist rechtskräftig (vgl. Beschluss des BGH IX ZR 324/99).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98

    Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00
    Die Frage, ob entgegen der Ansicht der Klägerin die Verpflichtungserklärungen der Garanten nicht den einzigen Zweck hatten, die Aufnahme der Klägerin in den Einlagensicherungsfond zu ermöglichen, ist bereits vom Senat beantwortet worden, Zwecks Vermeidung unnötiger Wiederholungen kann auf das allen Parteien bekannte Urteil des Senats vom 16. November 1999 zum Aktenzeichen 7 U 105/98 verwiesen werden.
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Sofern sich, wie häufig, Tatsachen und Meinungen vermengen, kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt auf der Mitteilung tatsächlicher Vorgänge oder Zustände liegt oder aber der Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 - NJW 2015, 773; OLG Hamm, Urt. v. 18.04.2012 - 13 U 174/11 - juris; Urt. v. 11.05.2010 - 4 U 14/10 - juris; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Dabei bedürfen die Medien besonderer Freiräume, damit sie ihre Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, effizient wahrnehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 03.05.1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331; zum "Wächteramt" der Presse auch OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 - juris; siehe auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 423; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Das bedeutet aber nicht, dass jede abwertende Beurteilung der Prüfung, ob sie auf hinreichenden Anknüpfungspunkten basiert, von vornherein entzogen ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Auch dort muss mit Blick auf die möglicherweise massiven nachteiligen Folgen für das betroffene Unternehmen irgendein sachbezogener Anlass für eine abwertende Kritik bestanden haben und es müssen hinreichende Anknüpfungspunkte dafür recherchiert worden sein (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

    Dabei bedürfen die Medien besonderer Freiräume, damit sie ihre Aufgabe, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, effizient wahrnehmen können (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.1977 - VI ZR 36/74 - BGHZ 68, 331; zum "Wächteramt" der Presse auch Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 09.10.2001 - 7 U 50/00 - juris).

    Das bedeutet aber nicht, dass jede abwertende Beurteilung der Prüfung, ob sie auf hinreichenden Anknüpfungspunkten basiert, von vornherein entzogen ist (vgl. Senat, Urt. v. 27.1.2016 - 5 U 5/15 - zitiert nach juris; OLG Hamburg, Urt. v. 9.10.2001 - 7 U 50/00 - zitiert nach juris).

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